Jetzt wird abgerechnet!
Welche Leistungen ihnen von der privaten Krankenversicherung genau erstattet werden, ist natürlich vom Inhalt des mit der PKV abgeschlossenen Vertrags abhängig.
Sollten sie beispielsweise
einen
Leistungsausschluss bestimmter Krankheiten vereinbart haben, so
werden diese natürlich nicht übernommen. Auch wenn
sie eine
Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, verringert sich der von der
Krankenversicherung übernommene Betrag.
Mit einem Krankenversicherungsvergleich
(z.B. http://www.finanzcheck.de/private-krankenversicherung/pkv-
berechnung/info/leistung-berechnung/12)
kann man vor Vertragsschluss die gewünschten Leistungen zu den
günstigsten Konditionen ermitteln.
Während der gesetzlichen Krankenversicherung die Rechnungen direkt vom Arzt zugesandt werden, erhält man als privat Versicherter die Arztrechnung umgehend nach der Behandlung. So hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit zu sehen welche Leistungen zu welchen Beträgen abgerechnet wurden. Die Rechnung gibt der Versicherte anschließend an seine PKV weiter, welche die Rechnung überprüft und dem Patienten die angegebene Summe innerhalb von acht bis 14 Tagen überweist. Der Versicherte kann nun den Arzt selber bezahlen. Die Ärzte haben in der Regel die gleichen Zahlungsfristen, sodass der Versicherungsnehmer nicht in Zahlungsnot gerät.
Bei einer stationären Behandlung rechnet das Krankenhaus häufig direkt mit dem Versicherungsunternehmen ab. Hierzu muss lediglich eine unterzeichnetet Versicherungskarte einer privaten Krankenversicherung vorgelegt werden. Alle Sonderleistungen, wie eine Chefarztbehandlung, ein Einzelbettzimmer, werden allerdings wie ambulante Behandlungen gesondert abgerechnet.
Medikamente müssen zunächst vom privat Krankenversicherten in der Apotheke selbst bezahlt werden. Rezept und Quittung reicht man später zusammen mit der Arztrechnung bei der PKV ein, welche dem Versicherten den zutreffenden Betrag nun auf das Konto überweist.
Bei kleinen Rechnungssummen empfiehlt es sich die verschiedenen Quittungen bis zum Jahresende zu sammeln und erst dann zu prüfen, ob sich das Einreichen wirklich lohnt. Häufig erhält man nämlich Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit, die höher sein können als der eigentliche Erstattungsbetrag.